Seit dem 1.1.2018 ist das Brennrecht geöffnet und erlaubt somit Kleinbrennern mit bisherigen Obstabfindungsbrennrechten auch mehlige Stoffe zur verarbeiten. Das Ziel der Maischebereitung aus stärkehaltigen Rohstoffen ist es, die vorhandene unvergärbare Stärke in Wasser zu lösen und dadurch enzymatisch abbaubar zu machen.
125,- €/Person bzw. 75,- €/Verbandsmitglied