Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals

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Die Nutzung des Zoll-Portals wird ab 1. Januar 2027 für eine Vielzahl von Formularen und für die restlichen Formulare ab dem 1. Januar 2028 im Bereich der Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Tabaksteuer und Wein verpflichtend. Wann die Onlineverpflichtung für die einzelnen Formulare eintreten wird, können Sie der Anlage entnehmen.
Grundlage ist § 3 Absatz 4 der Verbrauch- und Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 bzw. dem 1. Januar 2028 stehen die betroffenen Formulare nicht mehr auf http://www.zoll.de und im Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zur Verfügung.

Seit 2020  ist das Zoll-Portal die zentrale Plattform für die Kommunikation zwischen der Zollverwaltung und den Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern.
Durch das einfache Anlegen eines Kundenkontos unter http://www.zoll-portal.de und der Identifizierung z.B. mit einem ELSTER-Zertifikat eröffnet sich ein Kommunikationsmedium mit zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten. Dokumente, Mitteilungen und Anträge können jederzeit digital und rechtssicher an die Zollverwaltung übermittelt werden.

Folgende Informationsblätter stehen Ihnen als Download zur Verfügung

  • Das komplette Schreiben „Informationsblatt zum Zoll-Portal und zur Online-Verpflichtung“ der Generalzolldirektion HIER (bitte klicken)
  • Die Übersicht welche Formulare ab dem 1.1.2027 nur noch online zur Verfügung stehen  HIER (bitte klicken)

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