Brennrecht, Stoffbesitzer und Co.

Das Brennen ist ein Handwerk mit Tradition, das viele Obstbrenner heute noch nach demselben Verfahren durchführen wie vor 100 Jahren. Um Obstbrände selbst herstellen zu dürfen, benötigt man nicht nur eine sehr kostbare Brennanlage, sondern muss sich erst um eine Lizenz bemühen, die vom Zoll ausgestellt wird. Diese regelt wo man welchen und wie viel Alkohol herstellen darf. Bis zum 31.12.2017 war dies geregelt im Bundesmonopolgesetz. Ein Brennrecht konnte man nicht so einfach erhalten, da es nur eine begrenzte Menge gab. Ein 300 Liter Abfindungsbrennrecht musste man bis dahin sogar einem anderen Brenner abkaufen. Dies ist seit dem 1.1.2018 nicht mehr so.

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Wissenswertes seit Einführung des Alkoholsteuergesetztes zum 1.1.2018

Jedes 50 Liter und jedes 300 Liter Abfindungsbrennrecht wird automatisch in eine vorläufige 300 Liter Brennerlaubnis umgeschrieben.

Für die Aufrechterhaltung der 300 l Brennerlaubnis ist 1/4 des Existenzminimums nötig, also

  • 1/4 von 3 ha landwirtschaftlicher Fläche aus Acker, Wiese, Wald (=0,75 ha)
  • 1/4 von 1,5 ha Intensivobstbau oder Weinbau (=0,375 ha)
  • Alle Brennereibesitzer müssen dies bis Ende 2027 Zeit nachweisen (gilt auch für bisherige 50 l Brennrechte), um eine dauerhafte Brennerlaubnis zu erhalten.

Für die Neubeantragung eines 300 Liter Abfindungsbrennerechte sind derzeit 3 ha landwirtschaftlicher Fläche aus Acker, Wiese, Wald oder 1,5 ha Intensivobstbau oder Weinbau nachzuweisen.

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei ist beim zuständigen Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 1248 „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung“) zu stellen.

Neben dem Betrieb muss der zukünftige Brenner ein wirtschaftliches Bedürfnis vorweisen um ein neues Brennrecht zu erhalten. Ein wirtschaftliches Bedürfnis ist gegeben, wenn er ausreichend zulässige Rohstoffe vorweisen kann, dass für die Produktion von 300 l Alkohol reicht. Das sind bei Äpfeln und Birnen ca. 8 t

Um diese Menge an Obst oder Getreide richtig für die Herstellung von Destillaten aufbereiten zu können, ist es sinnvoll sich zuerst um die Bereitung der Maische zu bemühen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit über Kurse und Seminare die benötigten Grundkenntnisse anzueignen. Unser Kursangebot finden Sie hier.

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Übergabe verkleinerter landwirtschaftlicher Betriebe

Seit der Gesetzesänderung zum 1.1.2018 ist es nicht mehr möglich ein Brennrecht einfach auf den Betriebsnachfolger zu übergeben, da die Brennerlaubnis nicht mehr betriebsbezogen, sondern personenbezogen ausgestellt ist.  Der Nachfolger muss erneut ein Brennlizenz beantragen. Nun konnte eine erleichterte Nachfolgeregelung durchgesetzt werden.

Bei Übergabe eines verkleinerten landwirtschaftlichen Betriebes mit Brennerei, der das Existenzminimum von 0,75 ha nachweisen kann, kann auch die Brennlizenz mit dem niedrigen Flächennachweis beantragt werden. Diese Regelung trat zum 1. Juli 2021 rückwirkend in Kraft.

weitere Änderungen seit 1.1.2018

Es gibt keine Beschränkungen mehr in der Brennblasengröße oder der Anzahl der Kolonnenböden. Die Beheizung des Wasserbades mit Dampf ist erlaubt.

Neue Brennräume dürfen keine Verbindung zu Wohn- oder Privaträumen haben. Mehrere Zugänge und Durchgänge zu weiteren betriebliche Räumen sind gestattet, solange auch diese keine Verbindung zu Wohn- oder Privaträumen haben.

Die Betriebszeit einer Abfindungsbrennerei liegt zwischen 6 und 20 Uhr. Die Maische muss bis 12 Uhr des Vortages der Brenngenehmigung (Brenntag) in der Brennerei für Kontrollen bereitstehen.

Der Abschnitt beträgt 3 Jahre. Es gibt keine sog. abschnittsschädlichen Stoffe mehr. Ein Brenner, der in den Abschnitt will, muss über sein Jahreskontingent brennen und kommt so automatisch in den Abschnitt. Er kann jetzt 3 mal 300 Liter Alkohol, also insgesamt 900 L.A. derzeit auf die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 verteilen. Es wäre auch möglich, dass Brenner, die 2021 und 2022 nicht brennen, aber bereits im Besitz der Brennerlaubnis sind, erst im Jahr 2023 die kompletten 900 Liter Alkohol destilliert. Dies gilt auch für das Lohnbrennen. Für das Stoffbesitzerbrennen gilt 3 mal 50 Liter Alkohol. Der derzeitige Abschnitt endet zum 31.12.2023. Ein Betriebsjahr läuft vom 1.1 bis zu 31.12.

Zollformulare – Stoffbesitzer – Rohstoffe

Abfindungsanmeldung

Abfindungsanmeldungen für Brennverfahren ab dem 1. Januar 2022 sind ausschließlich mit folgenden Formularen zu beantragen:

  • 1219 „Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (mehlige Stoffe)“,
  • 1220 „Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (nichtmehlige Stoffe)“
  • 1221 „Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers“
Sie können auf www.zoll.de aufgerufen und elektronisch oder, blanko ausgedruckt, per Hand ausgefüllt werden. In diesem Fall dürfen sie jedoch nicht per Telefax oder als E-Mail-Anhang an das Hauptzollamt Stuttgart, Sachgebiet B, Arbeitsgebiet  Abfindungsbrennen (HZA S) übersandt werden, sondern sind
auf dem Postweg zu übermitteln. Darüber hinaus können die Abfindungsanmeldungen auch online über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung (https://www.zoll-portal.de) ausgefüllt und übermittelt werden.

Hier geht`s zu den Zollformularen

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Brenngenehmigung

Brenngenehmigungen inkl. Steuerbescheid werden immer noch schriftlich auf dem Postweg erteilt, außer man schickt seine Brennanmeldung über das Bürger- und Geschäftskundenportal, dannerhält man den Steuerbescheid in das Postfach des Portals. Die Entscheidung über die Abfindungsanmeldung (Brenngenehmigung/ Zurückweisung) kann man sich vorab per E-Mail übermitteln lassen. Dafür muss man seine E-Mail-Adresse an HZA-Stuttgart@zoll.bund.de mit der Erklärung senden, dass am Verfahren der Vorabmitteilung per E-Mail teilgenommen werden soll. Die genaue Vorgehensweise findet man auf dem Merkblatt 1222 Version 2022.

Bei der Abfindungsanmeldung für Stoffbesitzer tritt der Stoffbesitzer in die Rechte und Pflichten eines Abfindungsbrenners ein. Die  Abfindungsanmeldung ist vom Stoffbesitzer eigenhändig zu unterschreiben. Bei einer Abgabe der Abfindungsanmeldung über das Bürger- und Geschäftskundenportal hat der Stoffbesitzer sich selbst anzumelden und die Abfindungsanmeldung entsprechend online auszufüllen und zu übermitteln. Er wird für das angemeldete Brennverfahren rechtlich verantwortlich  Das Original der Brenngenehmigung nebst Steuerbescheid und vorausgefülltem Überweisungsträger – bzw. im Falle der Zurückweisung der Abfindungsanmeldung den Zurückweisungsbescheid –  erhält der Stoffbesitzer. Der Brennereibesitzer erhält ein Duplikat der Brenngenehmigung.

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Stoffbesitzernummer

Bei der ersten Abfindungsanmeldung eines Stoffbesitzers für Brennverfahren, die ab dem 1. Januar 2018 durchgeführt werden sollen, bleibt das Feld „Stoffbesitzer-Nr.“ im Formular 1221 unausgefüllt. Die Stoffbesitzernummer wird dem Beteiligten mit der Brenngenehmigung aufgrund dieser ersten Abfindungsanmeldung mitgeteilt. In allen weiteren Abfindungsanmeldungen ist diese Stoffbesitzernummer zwingend einzutragen, ansonsten ergeht ein Zurückweisungsbescheid.

Dieses Verfahren gilt auch für Stoffbesitzer, die im Jahr 2017 oder früher bereits unter Abfindung gebrannt haben. Durch das neue Format der Stoffbesitzernummer können Abfindungsanmeldungen Stoffbesitzern eindeutig zugeordnet werden.

weitere Informationen zum Stoffbesitzerbrennen finden Sie hier

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Veröffentlichung der Rohstoffliste

Mit dem vollständigen Inkrafttreten von Alkoholsteuergesetz und Alkoholsteuerverordnung wird ab dem 1. Januar 2018 das bisher weitgehend auf den süddeutschen Raum beschränkte Abfindungsbrennen bundesweit möglich sein. Hierbei wird für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer der gewonnene Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholgewinnung eingesetzt werden dürfen, und aus einem festgelegten amtlichen Ausbeutesatz ermittelt. Ein Brennrecht ist nicht mehr auf bestimmte Rohstoffe begrenz, sondern es dürfen alle auf der Rohstoffliste vermerkten Rohstoffe verarbeitetet werden.

Im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen wurde allerdings festgestellt, dass beim Abfindungsbrennen in großen Mengen Würze mit einem Stammwürzegehalt von über 20° Plato eingesetzt wird. Deshalb wurde die Rohstoffliste zum 1. Mai 2022 angepasst veröffentlicht.

Diese Rohstoffliste finden Sie hier (einfach auf den Link klicken)

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