ZOLL – Neuerungen und Formulare

Ab dem 1. April 2023 gilt eine neue Rohstoffliste. Das hat die Verwaltung des Zolls bekanntgegeben. Es geht um neue zugelassene Rohstoffe und an mehreren Stellen um einfache Textänderungen zur Verbesserungen der Barrierefreiheit.

Die Rohstoffliste, die ab dem 1. April 2023 gültig ist , wurde aktualisiert. Neu zugelassen wurde der Rohstoff Aroniabeere und ähnlich wie schon bei anderen Rohstoffen, z.B. Apfel bekannt, auf die Rohstoffe Aroniabeeren (Aronia) Aroniabeerensaft/-most, Aroniabeereweinrückstände (einschließlich Trester), Aroniabeerenwein und Aroniabeerenweinhefe aufgeteilt. Da hier noch kein amtlicher Ausbeutesatz zugeordnet ist, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern Alkohol pro 100 Liter Maische.

Des Weiteren gibt es allgemeine Textänderungen und welche zur Verbesserung der sog. Barrierefreiheit.

Die Änderungen sind im hier verlinkten PDF  fett dargestellt.

Zum 1. Mai 2022 wurde das letzte Mal die Rohstoffliste mit Ausbeutesätzen für Bier und Würze erweitertet.

Neue Online-Formulare

Seit November 2021 gibt es für die Brennanmeldung neue Online-Formulare auf www.zoll.de oder auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung www.formulare-bfinv.de

Durch die Einbindung in das Bürger- und Geschäftskundenportal kann man diese direkt ONLINE einreichen. Dazu benötigt man ein Konto beim Bürger- und Geschäftskundenportal UND eine Elster-Zertifikatsdatei für Organisationen (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein).

Man kann die Formulare aber auch am PC ausfüllen, anschließend ausdrucken und auf dem Postweg, natürlich unterschrieben, einsenden. Blanko-Formulare zum Ausfüllen per Hand finden Sie weiter unten.

Die Einreichung der Abfindungsanmeldungen (1219, 1220, 1221) auf dem Postweg steht noch einige Zeit zur Verfügung.
TIPP:
Möchte man nicht immer alle Daten neu eingeben, kann man eine sog. XML-Datei runterladen. Diese lädt man beim Ausfüllen der nächsten Brennanmeldung hoch und ändert nur die relevanten Daten , wie Brenntag, Zeit und Rohstoffe. Alles andere bleibt vorausgefüllt.
ACHTUNG! Die alten Formulare mit der Kennzeichnung 2018 am untersten Rand dürfen nicht mehr  verwendet werden. Eine weitere Nutzung führt seit dem 1.1.2022 zu einer Zurückweisung der Brennanmeldung. 

Diese Formularnummern kennzeichnen folgende Brennanmeldung und können hier als Blankoformular heruntergeladen werden.

ACHTUNG! Wenn Ware zugekauft wurde, ist diese nicht mehr selbstgewonnen!

Hier finden sie weitere relevante Vordrucke und Informationen im pdf – Format zum anschauen bzw. herunterladen unter www.zoll.de

Den Formularservice finden Sie unter Formulare und Merkblätter.

Dort geben Sie als Suchbegriff die Formularnummer (s.u.) ein und klicken auf „Suche starten“. Anschließend wird unten auf dieser Seite ein Link zum Formular angezeigt.

  • Nr. 1248 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung
  • Nr. 1250 Antrag auf Nutzung des vereinfachten Lohnbrennens
  • Nr. 1204 Verzeichnis der Räume und der Betriebseinrichtung
  • Nr. 3700 Bestellung eines Beauftragten oder Betriebsleiters

Die Formulare können dort direkt über das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung ausgefüllt und ausgedruckt werden. Eine Speicherung im pdf-Format ist möglich.

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