Die Rohstoffliste, die ab dem 1. April 2023 gültig ist , wurde aktualisiert. Neu zugelassen wurde der Rohstoff Aroniabeere und ähnlich wie schon bei anderen Rohstoffen, z.B. Apfel bekannt, auf die Rohstoffe Aroniabeeren (Aronia) Aroniabeerensaft/-most, Aroniabeereweinrückstände (einschließlich Trester), Aroniabeerenwein und Aroniabeerenweinhefe aufgeteilt. Da hier noch kein amtlicher Ausbeutesatz zugeordnet ist, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern Alkohol pro 100 Liter Maische.
Des Weiteren gibt es allgemeine Textänderungen und welche zur Verbesserung der sog. Barrierefreiheit.
Die Änderungen sind im hier verlinkten PDF fett dargestellt.
Zum 1. Mai 2022 wurde das letzte Mal die Rohstoffliste mit Ausbeutesätzen für Bier und Würze erweitertet.
Seit November 2021 gibt es für die Brennanmeldung neue Online-Formulare auf www.zoll.de oder auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung www.formulare-bfinv.de.
Durch die Einbindung in das Bürger- und Geschäftskundenportal kann man diese direkt ONLINE einreichen. Dazu benötigt man ein Konto beim Bürger- und Geschäftskundenportal UND eine Elster-Zertifikatsdatei für Organisationen (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein).
Man kann die Formulare aber auch am PC ausfüllen, anschließend ausdrucken und auf dem Postweg, natürlich unterschrieben, einsenden. Blanko-Formulare zum Ausfüllen per Hand finden Sie weiter unten.
Diese Formularnummern kennzeichnen folgende Brennanmeldung und können hier als Blankoformular heruntergeladen werden.
ACHTUNG! Wenn Ware zugekauft wurde, ist diese nicht mehr selbstgewonnen!
Hier finden sie weitere relevante Vordrucke und Informationen im pdf – Format zum anschauen bzw. herunterladen unter www.zoll.de
Den Formularservice finden Sie unter Formulare und Merkblätter.
Dort geben Sie als Suchbegriff die Formularnummer (s.u.) ein und klicken auf „Suche starten“. Anschließend wird unten auf dieser Seite ein Link zum Formular angezeigt.
Die Formulare können dort direkt über das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung ausgefüllt und ausgedruckt werden. Eine Speicherung im pdf-Format ist möglich.