Uns erreichte ein Schreiben der Generaldirektion IV Verbrauchsteuer-, Verkehrsteuerrecht und Prüfungsdienst.
Im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen wurde festgestellt, dass beim Abfindungsbrennen in großen Mengen Würze mit einem Stammwürzegehalt von über 20° Plato eingesetzt wird.
Gärversuche mit diesem Material führten unter Berücksichtigung einer steuerfreien Überausbeute von 40 % zu einem Ausbeutesatz von 7,5 l A. je 100 l Rohstoff. Bisher existiert für Würze ein einheitlicher Ausbeutesatz, welcher in Anlehnung an den Ausbeutesatz für Bier mit über 13°Plato festgesetzt worden ist, von 5,0 l A. je 100 l Maische. Die hohe Ausbeute bei Würze mit einem Stammwürzegehalt von über 20° Plato macht die Einführung eines gesonderten Ausbeutesatzes für diese notwendig.
In Anlehnung an die Ausbeutesätze für Bier [wurden die neuen Rohstoffe „Würze aus gemälztem Getreide bis einschließlich 13 Grad Plato“ und „Würze aus gemälztem Getreide von über 13 Grad Plato bis einschließlich 20 Grad Plato“ in die Rohstoffliste aufgenommen. Entsprechend wurden beim Rohstoff Bier ebenfalls drei Ausbeutesätze festgelegt.
Die Änderungen der Rohstoffe sind mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmt.
Die sich aus dem Vorgenannten ergebende, neue Rohstoffliste wird ab dem 01.05.2022 gelten. Ihre Veröffentlichung erfolgt auf zoll.de ab Anfang April und im Bundesanzeiger im Laufe des April 2022.
Die neue Rohstoffliste finden Sie HIER oder unter Zollformulare
Da in den nächsten Jahren verstärkt die Ausbeutesätze überprüft werden, wird es wahrscheinlich immer wieder Anpassungen geben.