Mitgliedschaft
Ordentliches Verbandsmitglied kann jeder werden, der die gesetzliche Genehmigung besitzt, Destillate in Klein-, Obst- oder Verschlussbrennereien herzustellen. Auch Stoffbesitzer zählen hier dazu.
Davon profitieren unsere Mitglieder
- Fachliche Unterstützung und Beratung
- Weiterbildungen
- Interessenvertretung in der Politik
- Informationsabende
- Netzwerkbildung/Erfahrungsaustausch
- Qualitätssicherung
- Lehrfahrten, Betriebsführungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Messeorganisation
Außerordentliche Verbandsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, von deren Mitgliedschaft der Verein eine Förderung zu erwarten hat.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 65,- € pro Jahr
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung, die Sie hier als Download finden (bitte einfach anklicken)
Wir freuen uns auf Sie!
Beitrittserklärung inkl. SEPA Mandat
Datenänderung bei Besitzerwechsel oder Bankverbindung
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod
- Kündigung des Mitglieds.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres im Besitz des Vorstandes sein – Stichtag ist also der 30. September
- Ausschluss: Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss der Vorstandschaft ausgesprochen werden, wenn das Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, wenn es seiner Beitragsverpflichtung über den Schluss des Geschäftsjahres hinaus, trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt oder aus einem anderen wichtigen Grund. Der Antrag kann durch jedes Mitglied gestellt werden. Vor der Beschlussfassung über den Antrag ist dem Mitglied rechtzeitig Gehör zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss ist binnen einer Frist von einem Monat die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet endgültig.
- Kein Mitglied hat bei seinem Ausscheiden aus dem Verein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.
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