Die Bundesregierung plant im Rahmen eines aktuellen Gesetzentwurfs eine Erhöhung der Alkoholsteuer zum 1. Januar 2027. Das bedeutet, dass der ermäßigte Alkoholsteuersatz, der für Destillate aus der Abfindungsbrennerei sowie für Stoffbesitzer gilt, von derzeit 10,22 € auf 12,26 € je Liter reinen Alkohol (100 % vol) angehoben werden soll. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 20 %.
Darüber hinaus sollen auch die übrigen Steuersätze steigen:
Der allgemeine Alkoholsteuersatz soll von 13,03 € auf 15,64 € je Liter reinen Alkohol erhöht werden.
Für kleine Verschlussbrennereien ist eine Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes von 7,30 € auf 8,76 € je Liter reinen Alkohol vorgesehen.
Die geplante Steuererhöhung wird sich unmittelbar auf die Kosten der Herstellung und Vermarktung von Destillaten auswirken. Wir empfehlen daher, die Auswirkungen frühzeitig in die betriebliche Kalkulation einzubeziehen und gegebenenfalls die Preisgestaltung anzupassen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren. Änderungen sind daher grundsätzlich noch möglich. Als Brennereiverband werden wir in enger Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband die weiteren Beratungen aufmerksam verfolgen und uns weiterhin mit Nachdruck für die Interessen der Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer einsetzen.
Wir werden über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sowie über mögliche Änderungen selbstverständlich zeitnah informieren.
Einstufung von Alkohol
Es klang nach einem Schildbürgerstreich: Die drohende Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff, also als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend. Diese Einstufung ist nun anscheinend vom Tisch.
Erfreulicherweise hat der Biozide-Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur ECHA keine Einwände gegen die Weiterverwendung von ethanolhaltige Hände- und Flächendesinfektionsmittel (Biozide). Das gab er Ende Februar bekannt.
Artikel aus der Zeitschrift Kleinbrennerei –> zum Artikel HIER WEITERLESEN (Externer Link)
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Irschenberg. Einen Vorstandswechsel gab es beim mehr als 600 Mitglieder zählenden Südostbayerischen Verband der Obst- und Kleinbrenner: Wolfgang Hillreiner aus Adelshofen im Landkreis Fürstenfeldbruck wurde in der Jahreshauptversammlung im Trachtenheim in Irschenberg einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er löst Kajetan Schnitzer ab, der den Verband die letzten vier Jahre geleitet hatte. Aus beruflichen und privaten Gründen, so erklärte Schnitzer, sei es ihm nicht mehr möglich, die zeitraubende Aufgabe des Verbandsvorsitzes optimal zu erfüllen.2. Vorsitzender wurde Simon Eder aus Irschenberg, der den frei gewordenen Stellvertreterposten Hillreiners einnimmt. Damit führt Eder eine lange Familientradition fort, denn schon sein Vater und sein Großvater hatten in früheren Jahren den Verband geführt. Ebenso einstimmig wie Hillreiner und Eder gewählt wurden, bestätigten die Mitglieder auch Christian Stocker aus Großkarolinenfeld im Landkreis Rosenheim als Kassier.
„Erneut nehmen wir Abschied von einem viel geschätzten Brenner und Freund.

Er war ein Mensch, der es verstand, Wissen und Freude miteinander zu verbinden. Mit einem offenen Ohr, einem herzlichen Lachen und einer Begeisterung für sein Handwerk hat er unsere Gemeinschaft geprägt.
Besonders bei den Brennerstammtischen war er in seinem Element – gesellig, zugewandt und immer bereit, sein Können weiterzugeben. Er zeigte Kniffe oder erzählte kleine Geschichten aus der Praxis.
Diese Abende waren mehr als nur lehrreich – sie waren Begegnungen voller Wärme und Zusammenhalt. Sein Platz in unserer Runde bleibt leer, doch die Erinnerungen an seine Worte, seine Art und sein Lachen werden uns weiter begleiten.“
Seit einigen Jahren ist das Zoll-Portal die zentrale Plattform für die Kommunikation zwischen der Zollverwaltung und den Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern.
Die Nutzung des Zoll-Portals wird ab 1. Januar 2027 für eine Vielzahl von Formularen verpflichtend.
Die Klein- und Obstbrennerei ist ein handwerkliches Verfahren, das traditionelles Wissen zur Destillation von Obstbränden mit der nachhaltigen Bewirtschaftung von Streuobstwiesen verbindet.
Im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen wurde festgestellt, dass beim Abfindungsbrennen in großen Mengen Würze mit einem Stammwürzegehalt von über 20° Plato eingesetzt wird.
Gärversuche mit diesem Material führten unter Berücksichtigung einer steuerfreien Überausbeute von 40 % zu einem Ausbeutesatz von 7,5 l A. je 100 l Rohstoff. Bisher existiert für Würze ein einheitlicher Ausbeutesatz, welcher in Anlehnung an den Ausbeutesatz für Bier mit über 13°Plato festgesetzt worden ist, von 5,0 l A. je 100 l Maische.
Die Generaldirektion hat das Merkblatt für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer, Formular, 1222, überarbeitet. Dies wird voraussichtlich zum 03.03.2022 auch auf zoll.de veröffentlicht.
HIER das Merkblatt 1222 Version 2022 zum Downloaden
weitere Informationen zu Brennrecht, Stoffbesitzer und Co. finden Sie HIER