Spirituosen mit geografischer Angabe gemäß Spirituosenverordnung (EU) 2019/787

Information für Hersteller eingetragene (geschützte geografische) Bezeichnungen

Es gibt Produkte mit Herkunftsbezeichnung, die im EU-Register eingetragen sind.  Diese dürfen zusätzlich die Bezeichnung geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.A.) und das dazugehörige Siegel tragen. Sie sind dadurch EU-weit, aber auch in Drittstaaten, mit denen die EU entsprechende Vereinbarungen getroffen hat, vor Nachahmern aus anderen Regionen geschützt.

Die VO (EU) 2019/787, die seit dem 25. Mai 2021 gilt, verpflichtet gemäß Art. 38 Abs. 1 VO (EU) 2019/787 alle EU-Mitgliedsstaaten, eine fortlaufend aktualisierte Liste der Unternehmer, die Spirituosen mit geschützter geografischer Angabe (g.A.) herstellen, zu führen. Die Datenerhebung und -verwaltung für Bayern obliegt dabei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

HIER finden Sie das Formular zur Eintragung in die Liste der Hersteller von den unten aufgeführten geschützten geografischen Produkten

Die Kontrollparameter der jeweiligen Spirituosen sind in einer sog. Technischen Unterlage oder Produktspezifikation bei der EU hinterlegt. Diese Dokumente sind über die eAmbrosia Datenbank der EU abzurufen. Alle Informationen hierzu wie auch den Link zu eAmbrosia Datenbank finden Sie auf der Homepage der LFL https://www.lfl.bayern.de/iem/herkunftsbezeichnungen/258852/index.php

Um die jährlichen Kontrollen kostenmäßig tragbar zu machen, gibt es die Möglichkeit einen sog. Bündeler dazwischen zu schalten. Dieser führt ein Register mit allen Herstellern von g.A. geschützten Produkten in einem Register, wobei hieraus nur ein bestimmter Anteil kontrolliert wird, stellvertretend für alle Hersteller.

Zusammenfassung Informationen zu Spirituosen mit g.A. Hersteller

Bereits 1989 waren in der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft neun Spirituosen mit einer geografischen Angabe geschützt. Derzeit wurden 13 Spirituosen, deren geografisches Gebiet Bayern oder auch nur einzelne Regionen von Bayern umfasst, mit einem europäischen Schutz versehen:

Name ist bereits EU-weit geschützt (geografisches Gebiet liegt in Bayern bzw. ist Bayern):

  • Bayerischer Gebirgsenzian
  • Bayerischer Kräuterlikör
  • Bayerischer Bierbrand
  • Bayerischer Bärwurz
  • Bayerischer Blutwurz
  • Benedikt Beurer Klosterlikör
  • Chiemseer Klosterlikör
  • Ettaler Klosterlikör
  • Fränkischer Obstler
  • Fränkisches Kirschwasser
  • Fränkisches Zwetschgenwasser
  • Münchener Kümmel (Likör-Variante)

Name ist bereits EU-weit geschützt (geografisches Gebiet Deutschland)

  • Bärwurz
  • Blutwurz
  • Korn
  • Hüttentee
  • Korn, Kornbrand

Mögliche Änderungen der Bedingungen, also der besondere Produktspezifikation, „technical files“ oder Technische Unterlage, dieser eingetragenen geografischen Angaben können nur von einer Schutzgemeinschaft beantragt werden. Diese ist gleichzeitig Ansprechpartner für die Europäischen und deutschen Behörden und nur ihr ist es möglich neue geografischer Angaben eintragen zu lassen. Eine Schutzgemeinschaft für alle deutschen Spirituosen hat sich aus dem BSI, dem Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V., gegründet, die Schutzgemeinschaft für geografische Angaben im Spirituosenbereich in Deutschland e. V. (SgASD).

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