Verpackungsgesetz seit 1.1.2019

Aktualisierungen im Verpackungsgesetz bringen Neuerungen mit sich. So gibt es ab dem 1.1.2022 eine erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen, wie Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen (aus jeglichem Material, u.a. Aluminium, Weißblech).

Weitere Informationen finden sie HIER

Wichtige Links

Diese Schritte sind nötig um korrekt gemeldet zu sein:

  1. Anmeldung bei der LUCID Datenbank unter verpackungsregister.org für den Erhalt seiner Zugangsdaten (Login-Daten)
  2. Registrierung durch Eingabe der brennereibezogenen Daten, wie nationale Kennnummer (Betriebsnnummer), Marken (Betriebsname) etc. – mit Abschluss der Registrierung erhält man eine Registrierungsnummer
  3. Abschluss eines Lizenzvertrages bei sog. Systemfirmen =Systembeteiligung (siehe Übersicht Duale Systeme Bayern) – Diese benötigen die Registrierungsnummer von LUCID
  4. Meldung  der Mengen, die man bei der Systemfirma angegeben hat – diese Meldung ist jährlich zu wiederholen oder bei Änderungen zu korrigieren.

Für Rückfragen oder Unterstützung können Sie sich an die Zentrale Stelle Verpackungsregister wenden oder an die Geschäftsführung des Verbandes unter Telefon 08631/1858-61 oder E-Mail info@obstbraende-bayern.de

Wann tritt das Verpackungsgesetz in Kraft?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löste die bislang geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Für wen gelten die Regelungen?

Es gilt für alle, die Verpackungen mit Ware befüllen mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung.  Das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung besagt, dass jeder, der befüllte Verpackungen in Umlauf bringt, im Vorfeld dafür verantwortlich ist, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Viele Hersteller sind dieser Verantwortung nicht nachgekommen. Rechtskonform agierende Hersteller haben deren Entsorgungskosten mit getragen.

Was galt davor?

Basierend auf der VerpackV ist die Beteiligung an einem oder mehreren Rückhol-Systemen Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher  anfallen.

Warum gibt es die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde geschaffen, um die Transparenz in der Lizenzierung zu steigern und unterbliebene Systembeteiligungen aufzudecken.

Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen, wettbewerbsneutralen  und fairen Grundlage.

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