Beitrag Abfindungsbrennerei zur Berufsgenossenschaft SVLFG

Mit diesem Beitrag möchten wir versuchen die Beitragsberechnung der SVLFG etwas verständlich zu machen. Wir können für keine Richtigkeit garantieren.

Quelle: https://www.svlfg.de/beitrag-lbg

In den letzten Monaten verschickte die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ein Schreiben zur Beitragsberechnung von Abfindungsbrennereien. Hier soll bereits für das Beitragsjahr 2022 von einer Durchschnittlichen Jahresmenge von 300 Liter erzeugtem Alkohol ausgegangen werden.

Die Beitragsbescheide für 2022 sind unterwegs..

Die Beitragsberechnung

Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2022 der SVLFG werden im Rahmen der nachträglichen Bedarfsdeckung finanziert. Die Höhe der Umlage wird vom Vorstand der SVLFG grundsätzlich auf Basis der Höhe der Aufwendungen des Geschäftsjahres 2022 festgesetzt. Für 2022 wurde ein Umlagesoll von 973 Mio. Euro (Vorjahr 998 Mio. Euro) beschlossen.

Der Beitrag pro Berechnungseinheit (BER) beträgt 6,54 Euro.

Der Grundbeitrag

Der Grundbeitrag berechnet sich in Abhängigkeit von den für das Unternehmen ermittelten Berechnungseinheiten (BER) mit einem Mindest- und einem Höchstansatz an BER auf Basis einer von der Vertreterversammlung des SVLFG beschlossenen Grundbeitragsstaffel. Die Höhe des Grundbeitrages richtet sich nach der bestimmten Menge Berechnungseinheiten (BER) des jeweiligen Unternehmens. So ergibt sich ein Mindestgrundbeitrag von 89,79 €bis zu einem Höchstgrundbeitrag von 359,14 €.

Der gesamte Beitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag zusammen. Da es doch einige Unfälle gegeben hat, hauptsächlich beim Verwenden von hochprozentigem Alkohol (Gin-Destillation etc.), kann es zu Anpassungen kommen.

Risikobeitrag in der Brennerei

Wie bisher setzt sich dieser Beitrag aus Arbeitszeitbedarf und Unfallrisiko zusammen. Eine BER steht dabei für einen Arbeitstag mit 10 Stunden.

Die Leistungsaufwendungen werden je Produktionsverfahren summiert und in Risikogruppen zusammengefasst. Jede Risikogruppe soll ihre Leistungsaufwendungen selbst tragen. Das von dieser Gruppe aufgebrachte Beitragsvolumen soll also nicht größer oder kleiner sein, als die für diese Gruppe erbrachten Leistungsaufwendungen.

Abfindungsbrennereien gelten als Produktionsverfahren der Risikogruppe Beherbergung/Verköstigung, Energiegewinnung, Handel/Verwaltung/Dienstleistung, Veredelung/Produktgewinnung mit einem Risikofaktor von 1,9034. Das entspricht einer BER-Wert von  8,25 €

Abfindungsbrennereien werden nach Produktionsmenge veranschlagt. Dabei entspricht der Faktor je Liter Reinalkohol 0,025 BER. Dies entspricht 7,5 BER bei 300 Liter Alkoholproduktion/Jahr.

7,5 * 8,25 € = 61,88 € Jahresbeitrag
Sollte ein Abfindungsbrenner weniger als 300 Liter Alkohol produzieren, z.B. nur 100 L.A. brennen, dann kann er dies der Berufsgenossenschaft melden und z.B. über seine Brenngenehmigungen belegen. Dann wird der Beitrag entsprechend der tatsächlichen Produktionsmenge gesenkt.

Fragen, Wünsche oder Anregungen gerne an info@obstbraende-bayern.de

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