Alterverifikation beim Versand von Spirituosen

LÜCKENSCHLUSS §9 JUGENDSCHUTZGESETZ – Alterverifikation beim Versand von Spirituosen

Ein Urteil des Landgerichts Bochum wird Versandhändlern von Spirituosen in Zukunft die Arbeit erschweren. Das Gericht hat nämlich im Januar festgestellt, dass Alkoholika auch aus dem Versandhandel heraus nur an verifiziert volljährige Personen abgegeben werden dürfen.

Seither hagelt es Abmahnungen für Händler.

Während für Tabakwaren und Datenträger mit jugendgefährdenden Inhalten schon seit langem der Versandhandel ganz explizit in den Gesetzestext mit eingeschlossen wird, steht im Paragraphen für Alkoholika immer noch ganz allgemein: „in sonstiger Öffentlichkeit“.

DIE FOLGEN FÜR DEN SPIRITUOSENVERSAND

Jetzt ist es aber endgültig auf dem Tisch, und die Frage, wie die neue Richtlinie nach dem Urteil aus Bochum umzusetzen ist, wird eifrig diskutiert. Einige werden vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung, wohl mit dem „Alterssichtprüfung“ Angebot von DHL arbeiten. Eine verhältnismäßig günstige Möglichkeit, um zumindest das Alter des Empfängers zu bestimmen. Da ist der Schnaps allerdings schon beim Kunden. Unter Umständen muss der Händler dann, mit größerem Aufwand, die bereits bezahlte Ware rückabwickeln.

Wer sich das sparen und schon beim Bestellvorgang sicher gehen möchte, dass der Kunde volljährig ist, kann zum Beispiel zu dem relativ komplizierte Verfahren „Post-Ident“ der Deutschen Post greifen. Deutlich kostenaufwendiger kann man dort aus verschiedenen Produkten wählen, die jedoch alle mit einem gewissen Mehraufwand für den Bestellenden verbunden sind. Dabei muss der Kunde meist erstmal persönlich in der Postfiliale vorstellig werden.

Quelle: Artikel spirituosenversand-neues-urteil-volljaehrigkeit

Wir vom Verband sind an dem Thema dran und versuchen eine weniger kompliziert Lösung zu finden.

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