Seit dem 1.1.2018 gibt es für die Anmeldung neue Formulare.
Diese kann man beziehen über die Steueraufsicht, der Homepage des Zolls (www.zoll.de), der Gifa in Rohrdorf oder Homepage des Verbandes unter DOWNLOADS
ACHRTUNG! Es gibt ein Feld für die Anmeldung „unter Steueraussetzung gewonnen werden (§ 43 AlkStV) Bitte diese Möglichkeit derzeit noch nicht nutzen. Es ist nicht sicher, wie die Handhabung mit dem Zollager in der Abfindung stattfinden soll. Alkohol der unter Steueraussetzung produziert wurde muss innerhalb zwei Monate an ein anderes Zolllager ohne weitere Bearbeitung gegeben werden. Passiert dies nicht wird dieser Alkohol mit dem Regelsteuersatz von 13,03 € l/A versteuert.
Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben, stehen wir gerne zur Verfügung!